Nutzungs­bedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen asello digi-label

V1 Stand: 31.10.2023

1 Einleitung

1.1 Diese ANB regeln die Rechtsverhältnisse zwischen der asello GmbH, nachfolgend asello genannt, als Entwickler von der Software asello digi-label, nachfolgend asello genannt, und einem Kunden, nachfolgend Kunden genannt.

1.2 Als Kunde gelten natürliche Personen und jedes Unternehmen, ob natürliche oder juristische Person, und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die mit asello einen Vertrag abschließen.

1.3 Das Angebot von asello richtet sich primär an Gewerbetreibende, nicht an Verbraucher. Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern unterliegen nicht diesen AGB.

1.4 Verträge zwischen asello und dem Kunden unterliegen ausschließlich diesen ANB. Davon abweichende ANB, Ein- oder Verkaufsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit als sie diesen ANB nicht widersprechen.

1.5 Der Kunde erkennt an, dass alle Leistungen durch asello ausschließlich zu den nachstehenden oder gesondert in einem schriftlichen Einzelvertrag ausgehandelten Bedingungen ausgeführt werden. Soweit in einem Einzelvertrag keine abweichenden Bedingungen ausgehandelt wurden, gelten diese ANB.

2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen von Verträgen

2.1 asello bietet eine Software zur Erstellung von digitalen Labeln für die Anzeige der Informationen entsprechend der Verordnung (EU) 2021/2117 des europäischen Parlaments und des Rates an.

2.2 asello stellt dem Kunden für die Vertragsdauer die asello digi-label, in der jeweils aktuellen Version, zur Nutzung im Unternehmen des Kunden über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert asello die Software auf einem Server, der für den Kunden erreichbar ist.

2.3 Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr ab Vertragsabschluss und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn kein Vertragspartner bis spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglichen oder verlängerten Laufzeit erklärt, den Vertrag nicht fortsetzen zu wollen.

2.4 Erstellt der Kunde weniger als 25 asello digi-label pro Kalenderjahr, so erfolgt eine unentgeltliche Breitstellung der Software asello digi-label.

2.5 Erstellt der Kunde mehr als 25 asello digi-label in einem Kalenderjahr, bedarf dies eines neuen Vertragsabschlusses zur entgeltlichen Nutzung von asello digi-label. Die vorliegenden ANB sind auf eine entgeltliche Nutzung von asello digi-label ausdrücklich nicht anwendbar.

2.7 Der Vertragsabschluss erfolgt mittels Onlineregistrierung des Kunden für asello digi-label und dem Akzeptieren der ANB und der Datenschutzerklärung durch Drücken des Erstell-Buttons.

2.8 Die Lieferung erfolgt prompt nach Vertragsabschluss.

2.9 Für die unentgeltliche Nutzung von asello digi-label, besteht keine Gewährleistung für Rechts- oder Sachmängel, außer im Falle von Arglist.

2.10 Dem Kunde ist es bekannt, dass es nicht möglich ist eine Software zu entwickeln die in allen Situationen fehlerfrei funktioniert und eine 100 % Verfügbarkeit besitzt. Aus diesem Grund wird dies dem Kunden nicht gewährleistet.

2.11 asello kann, unter Einhaltung einer 2-wöchigen Ankündigungsfrist, ein Wartungsfenster festlegen, in dem die Software aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verwendet werden kann.

3 Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich asello digi-label nur im Rahmen seines eigenen Betriebes und für eigene Zwecke zu nutzen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich Adressänderungen asello unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

4 Haftung von asello

4.1 asello haftet nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der übernommenen Verpflichtungen. asello ist nicht verantwortlich, wenn Leistungen aufgrund von Umständen, die nicht in seiner Sphäre liegen, nicht erbringen kann.

4.2 Für telefonische Auskünfte oder mündliche Äußerungen bzw. Erklärungen seiner Mitarbeiter haftet asello nicht, soweit diese in der Folge nicht schriftlich bestätigt wurden.

4.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, von Zinsverlusten, steuerlichen Folgen und Finanzstrafen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen asello ist ausgeschlossen.

4.4 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Implementierung und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen) oder von behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

4.5 Jede Haftung von asello ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme beschränkt, besteht aber mindestens in der Höhe € 50.000 (Euro fünfzigtausend).

4.6 Die Versicherungssumme gilt pro Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter und/oder Kunden ist der jeweilige Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen.

4.7 asello haftet nur gegenüber dem Kunden, nicht jedoch gegenüber einem Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Kunden mit den Leistungen von asello in Kontakt kommen, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, asello vollkommen schad- und klaglos zu halten.

5 Außerordentliche Kündigung

5.1 Das Recht der außerordentlichen Kündigung welches asello als auch dem Vertragspartner zusteht, bleibt durch diese Bestimmungen unberührt. Die außerordentliche Kündigung setzt ein vertragswidriges Verhalten des anderen Vertragsteiles und die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, es sei denn dem kündigenden Vertragsteil ist die Einhaltung einer solchen Frist nicht zumutbar.

5.2 Auf die Setzung einer angemessenen Nachfrist kann verzichtet werden, wenn diese aus triftigen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen, unzumutbar ist.

5.3 Ein außerordentlicher Kündigungsgrund aus triftigen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen liegt jedenfalls vor, wenn der Vertragspartner ein Verhalten gesetzt oder angedroht hat, welches der Reputation von asello schaden könnte. Zu dem behält sich asello eine außerordentliche Kündigung vor, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus einem anderen Rechtsgeschäft mit asello nicht pflichtgerecht erfüllt und es hierdurch zur Kündigung oder Auflösung dieses Vertrages kommt.

5.4 Die Kündigung hat dabei keinerlei Auswirkung auf bestehende Forderung, welche weiterhin zu leisten sind.

6 SCHRIFTFORMERFORDERNIS

6.1 asello behält sich vor, die vorliegende ANB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Geänderte ANB werden dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht und gelten, sobald der Vertragspartner die neuen ANB mittels Accept-Buttons akzeptiert. Sollte der Vertragspartner die geänderten ANB nicht akzeptieren, ist asello berechtigt die weitere Nutzung einzuschränken und den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer 7-tägigen Frist aufzulösen.

6.2 Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen zwischen asello und einem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von dieser Vereinbarung. E-Mail genügt.

6.3 Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die Adresse von asello oder per E-Mail an office@asello.eu zu richten.

7 Verjährung/Präklusion

7.1 Sofern gesetzlich keine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen asello, wenn sie vom Kunde nicht binnen sechs Monaten, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens aber nach Ablauf von drei Jahren nach einem anspruchsbegründenden Verhalten.

8 Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung / Datensicherheit

8.1 Mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB schließt der Vertragspartner mit asello eine Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO. Die von asello unterschriebene Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung steht unter https://docs.asello.de zum Download zur Verfügung und muss vom Vertragspartner ausgedruckt und unterschrieben an asello an office@asello.de gesendet werden.

8.2 Die genaue Beschreibung wie die Datensicherheit bei asello gewährleistet wird ist in der Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO enthalten. Diese steht unter https://docs.asello.eu zum Download zur Verfügung.

9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Wenn ein Kaufvertrag über Waren Vertragsgegenstand sein sollte, gilt das UN-Kaufrecht nicht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.2 Erfüllungsort für Leistungen des Kunden und asello ist der Sitz von asello.

9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern aus oder in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.

9 .4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.

10 Salvatorische Klausel

10.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser ANB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Bedingung entsprechende, wirksame Bestimmung treten.

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